Mietausfall vermeiden - Die Mietausfallversicherung
Wenn man die Zeitung aufschlägt oder ins Fernsehen schaut, kann einem als Vermieter Angst und Bange werden. Auf der einen Seite erfährt man, dass die Gerichte in den meisten Fällen auf Seiten der Mieter stehen und auf der anderen Seite sieht man erschreckende Bilder von vermüllten Wohnungen, die sogenannte Mietnomaden hinterlassen haben. Auch wenn die Eindrücke und Bilder in der Öffentlichkeit etwas verzerrt und verwässert dargestellt werden, so zeigt die Situation eine der wichtigsten Aufgaben des Vermieters auf: Die Auswahl des richtigen Mieters.
Die Mietausfallversicherung, umgangssprachlich auch Mietnomadenversicherung genannt, sei allen Vermietern in Deutschlands dringendst empfohlen. Sie schützt mit einem transparenten und preisgünstigen Beitrags- und Leistungssystem Ihre Immobilie vor Wertverlust wegen Mietausfall oder Mietnomaden. Nicht nur Zahlungsausfälle, sondern auch unbezahlte Schäden an der Wohnung, ausgebliebene Betriebs- und Nebenkostenzahlungen und Kosten für die teure Renovierung der Immobilie nach Auszug des Mieters kann man einfach und günstig versichern.
Seit dem 01.September 2011 gibt es die Mietausfallversicherung von vermietsicher.de. Ein einfacher, transparenter und sicherer Schutzschild für Immobilienbesitzer, Vermieter, Hausverwaltungen, Bauträger und Projketentwickler. Kleiner Einsatz – sicherer Immobilienwertschutz!
Trotz Bonitätsprüfung und vergewisserter Seriosität Ihrer Mietinteressenten können Sie sich nie ganz sicher sein, ob sich hinter der ‚Fassade‘ nicht ein Zeitgenosse mit betrügerischen Absichten verbirgt – schwarze Schafe gibt es hier genügend bei jährlich rund 2,5 Milliarden Euro Schadensbilanz durch Mietausfall. Das belegen Studien und offizielle Erhebungen verschiedener Wirtschaftsinstitute. Die jährliche Schadensquote steigt um 7 ‐ 10%. Die entgangenen Mieteinnahmen bedrohen Vermieter mitunter gar in ihrer Existenz, besonders bei vermietetem Wohnungseigentum. Hier wird neben den Zahlungsausfällen oft gar eine zusätzliche Kreditbelastungen durch eine Fremdfinanzierung der Immobilie anfallen. Die Wiederherstellung einer abgewohnten oder gar zerstörten Mieteinheit birgt zudem zusätzlich hohe Kosten.
Um eine Liquiditätskrise des Vermieters abzufedern, können Sie die sichere Alternative der Mietausfallversicherung nutzen. So zahlt der Vermieter je nach Versicherungssumme einen Beitrag zur Absicherung vor Mietausfällen und kann Zusatzoptionen für Sachschäden nach Bedarf beantragen. Partner ist die Rhion Versicherung, ein Unternehmen der Rheinland Versicherungsgruppe.
Ein Praxis‐Beispiel: Wer eine Wohnung zu einer monatlichen Nettomiete von 600 Euro vermietet hat, erwartet 7200,‐ Euro pro Jahr als Mieteinnahme. Um die Mieteinnahme tatsächlich zu realisieren, kann der Vermieter mit einem Festbeitrag dem Mietausfall vorbeugen. Im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit eines Mieters sind Sie als Vermieter umfassend geschützt. Die durchschnittliche Schadenssumme bei Mietausfall, ggf. im Zusammenhang mit Mietnomaden und der daraus resultierenden Beschädigung der Immobilie, liegt statistisch bei rund 9000,‐ bis 11000,‐ Euro.
Kommt es zum Mietausfall, übernimmt vermietsicher.de die Forderung und überweist dem Vermieter die ausgefallene Miete. Von einem rechtlich schwierigen und langwierigen Verfahren des Forderungseinzugs ist der Vermieter befreit. Durch die rechtzeitige Vorsorge bleibt er somit im Falle des Falles liquide.
Der Vermieter darf nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter bei zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB) im Rückstand ist. Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs‐ und Renovierungskosten. Diese beim Mieter einzutreiben scheitert oftmals an dessen Zahlungsunfähigkeit.
Durch das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht der Mieter einen
sogenannten Eingehungsbetrug, der gemäß § 263 StGB strafbar ist – was allerdings jemanden, der ohnehin nicht vorhat, die Miete zu zahlen, kaum davon abhalten wird. In diesem Zusammenhang wird auch von Einmietbetrug oder Einmietungsbetrug gesprochen.






